Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kontrollieren Sie, dass sämtliche von Ihnen gewünschten Nebenabsprachen auf dem Vertrag schriftlich vermerkt wurden.
  • Liefern Sie uns Ihre gewünschte Druckvorlage termingerecht (Termine werden in der Auftragsbestätigung und auf dem Korrekturabzug bekanntgegeben), um einen einwandfreien Druck zu ermöglichen.
  • Ihre Zahlung ist einmalig, zahlbar nach Erscheinen, mit der Möglichkeit Vorauskasse mit Skonto zu leisten.
  • Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Wir helfen Ihnen gerne.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen der IPA Verlagsgesellschaft mbH

1. Der Auftraggeber (AG) nimmt zur Kenntnis, dass als Auftragnehmer (AN) die IPA Verlagsgesellschaft mbH auftritt. Mit der Betrauung des Auftrages an den AN erklärt der Auftragserteiler ausdrücklich, dass er für diesen Vertragsabschluss zeichnungsberechtigt und mit der Abwicklung des Auftrages per Telefax, Mail oder mittels sonstiger Form der digitalen Kommunikation einverstanden ist. Neben dem AG haftet der Auftragserteiler für die Erfüllung des Vertrages.

2. Schriftverkehr und Nebenabsprachen: Rückfragen, Mitteilungen und dgl. sind ausschließlich an den AN unter Angabe der Auftragsnummer zu richten. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich Schriftform vereinbart, worunter auch alle Formen der digitalen Kommunikation zählen, wie z.B.
SMS, Mail, WhatsApp etc. . Mitarbeiter und Beauftragte des AN sind nicht befugt, mündliche Zusagen über den schriftlichen Vertragstext hinaus zu erteilen. Mündliche Absprachen, etwa durch Mitarbeiter des AN gelten daher jedenfalls als nicht erfolgt, sofern sie vom AN nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

3. Auftragsbestätigung und Rechnung: Der AG erhält nach Erteilung des Auftrages eine „Auftragsbestätigung/Rechnung“ zur Überprüfung seiner Daten. Als Rechnung gilt diese, wenn Vorauskasse geleistet wird. Ansonsten wird die Rechnung mit einem Belegexemplar bei Auslieferung des Produktes übermittelt. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig.

4. Zahlungen und Zahlungsverzug: Zahlungen sind schuldbefreiend nur auf die vom AN namhaft gemachten Konten zu leisten. Bei Zahlungsverzug hat der AG Verzugszinsen in Höhe von 10 % per anno zu bezahlen. Der AG ist verpflichtet, sämtliche Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten des AG und/oder eines von AN beauftragten Inkassobetriebes und/oder eines beauftragten Anwaltes zu ersetzen.

5. Druckunterlagen und Korrekturabzug: Der AG verpflichtet sich, dem AN geeignete Druckunterlagen innerhalb der in der Aufforderung genannten Frist zu übermitteln. Langen solche Unterlagen trotz Aufforderung nicht fristgerecht ein oder sind diese ungeeignet, wird der Text des Inserates vom AN selbst erstellt. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung auch nur unter Angabe des Namens und der Adresse des AG erfolgt. Vor Drucklegung erhält der AG einen Korrekturabzug und verpflichtet sich, diesen zu überprüfen und an AN zu retournieren. Der AN ist berechtigt, für die Durchführung der Korrektur durch den AG eine angemessene Frist zu setzen, nach deren Ablauf der Korrekturabzug als genehmigt gilt. Danach können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Mangels einer anderen Vereinbarung gilt eine Frist von acht Tagen als vereinbart. Aus drucktechnischen und terminlichen Gründen kann nur ein Korrekturabzug übermittelt werden. Telefonisch, telegrafisch oder per Mail angeordnete Änderungen werden von AN ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt. Der Druck erfolgt ausschließlich im herkömmlichen 4-Farben-Offsetdruck (CMYK), Farbwünsche wie zB Pantone oder RAL sind Sonderfarben, die in diesem Produktionsverfahren nicht darstellbar und daher auch nicht möglich sind. Der Druck des Inserates erfolgt anhand und in den Farben der vom AG bereitgestellten Druckvorlage, so gut sich diese mit angemessenem Aufwand reproduzieren lässt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe oder im Fall des Nichtmeldens mit Ablauf der Frist auf den AG über. Geringfügige Abweichungen in Farbe und/oder Darstellung, bedingt durch die drucktechnischen Möglichkeiten der angewendeten Druckverfahren und den unterschiedlichen Farbausfall bei den verschiedenartigen Grundmaterialien des Auflagenpapiers sind möglich und stellen keinen Mangel und/oder Reklamationsgrund dar. Das gleiche gilt für allfällige Abweichungen zwischen Korrekturabzug und Auflagendruck, insbesondere wenn Korrekturabzug und Auflagenpapier nicht vollständig übereinstimmen.

Für Inhalt, äußere Form und rechtliche (z.B. wettbewerbs-, urheber-, medien-, persönlichkeits- und verwaltungsrechtliche) Zulässigkeit einer Werbeeinschaltung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dieser sichert ausdrücklich zu, dass die Werbeeinschaltung gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, den Verlag bzw. den Medieninhaber der betroffenen Druckschrift sowie deren Organe und Mitarbeiter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Werbeeinschaltung ergeben, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Bei Ansprüchen nach dem UWG gilt dies unabhängig davon, ob sie von Mitbewerbern des Auftraggebers oder des Verlages geltend gemacht werden. Die Kosten für gerichtlich aufgetragene Gegendarstellungen, sonstige Mitteilungen nach dem MedienG oder Urteilsveröffentlichungen sind dem Verlag nach dem jeweils geltenden Anzeigentarif zu ersetzen. Der Verlag ist zu einer Prüfung gerichtlich aufgetragener Einschaltungen nicht verpflichtet. Die Ersatzpflicht des Auftraggebers umfasst auch sämtliche Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge außergerichtlicher oder gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Dritter. Die Auswahl der Rechtsvertretung obliegt dem Verlag.

6. Stornierungen: Die Bestellung durch den AG ist für diesen bindend. Ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag steht dem AG nicht zu, außer ein solches ist gesetzlich vorgesehen.

7. Beanstandungen: Beanstandungen aller Art (Mängelrügen) müssen unverzüglich nach Erhalt des Produktes, spätestens jedoch innerhalb von acht Tagen nach Übermittlung schriftlich geltend gemacht werden. Nachträgliche Reklamationen bzw. Rügen werden vom AN nicht anerkannt. Der AG hat die zur Korrektur übersandten Vor- oder Zwischenerzeugnisse in jedem Fall sorgfältigst zu prüfen.

8. Sonstiges: Der Unterzeichner erklärt ausdrücklich, dass er zur Erteilung des Auftrages berechtigt und bevollmächtigt ist. Er haftet für diese Erklärung. Der AG erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung, dass der AN den AG zu Werbezwecken und zur Auftragsabwicklung anrufen, ihm Faxsendungen sowie elektronische Post (E-Mail, SMS, WhatsApp etc.) übermitteln darf. Der AG kann diese Einwilligung ohne Einfluss auf den geschlossenen Vertrag jederzeit widerrufen.

9. Datenschutzerklärung: Zur Anbahnung und Durchführung eines Auftrages ist es notwendig, dass der AN personenbezogene Daten seitens des AG erhält und diese verarbeitet. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung solcher personenbezogener Daten ergibt sich daher grundsätzlich aus dem Vertrag bzw. dem vorvertraglichen Verhältnis. Der AG erteilt darüber hinaus ausdrücklich seine Einwilligung, dass der AN solche personenbezogenen Daten, die der AG zur Verfügung stellt, verarbeitet. Der AG haftet dem AN gegenüber dafür, dass es ihm erlaubt ist, personenbezogene Daten von Mitarbeitern des AG an den AN zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.

Der AN speichert und verarbeitet die vom AG bereitgestellten personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer und dergleichen. Andere oder sensible Daten werden von AN grundsätzlich nicht verarbeitet.

Der Zweck der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten liegt darin, die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung eines Auftrages durch den AG zu ermöglichen.

Eine Weitergabe der Daten an Dritte, sogenannte „Empfänger“ erfolgt nur im Rahmen des Zweckes der Geschäftsbeziehung zwischen AG und AN. Solche Kategorien von Empfängern, die vom AN sorgfältig ausgewählt werden und sich grundsätzlich im Gebiet des Geltungsbereiches der EU-DSGVO befinden, sind insbesondere selbstständige Mitarbeiter des AN und Druckereien.

Der AN weist darauf hin, dass dem AG und jedem Betroffenen jedenfalls die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und Widerspruch zur Verarbeitung zustehen. Der AG und jeder Betroffene hat auch das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

Letztlich steht dem AG und jedem Betroffenen jederzeit die Möglichkeit zu, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen. Dazu reicht ein formloses Mail an folgende Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der AG und jeder Betroffene kann den AN auch unter folgender Adresse postalisch kontaktieren:
IPA VerlagsgesmbH, Gmeinergasse 1-3, 8073 Feldkirchen bei Graz

10. Schlußbestimmungen: Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht ohne Verweisungsnormen in ausländisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.

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